Arbeitsuchende aus einem anderen Schweizer Kanton benötigen keine spezielle Bewilligung. Für Staatsangehörige aus EU/EFTA-Staaten gilt: Dank dem Freizügigkeitsabkommen dürfen sie in der Schweiz leben und arbeiten ohne eine spezielle Arbeitsbewilligung. Voraussetzung ist jedoch, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag (befristet oder unbefristet) verfügen und eine Aufenthaltsbewilligung beim Migrationsamt beantragen. Für kurzfristige Einsätze bis maximal 3 Monate pro Kalenderjahr ist keine Bewilligung nötig, es reicht eine Meldung über das offizielle Meldeverfahren bis spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn.
Ja, die Arbeitsplätze in der Region Sarganserland-Werdenberg sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Velo erreichbar.
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wurde das Angebot im öffentlichen Verkehr deutlich erweitert: Der InterRegio IR13 und der neue Alpenrhein-Express verkehren gemeinsam im Halbstundentakt und verbinden Buchs und Sargans direkt mit Chur, St. Gallen und Zürich.
Dank der Zusammenarbeit mit LIEmobil (Liechtenstein) und der ÖBB (Österreich) sind auch grenzüberschreitende Verbindungen nahtlos möglich – so einfach war Pendeln über Landesgrenzen noch nie.
Zudem fördert die Region den Langsamverkehr aktiv: Projekte wie die Langsamverkehrsbrücke zwischen Buchs und Vaduz verbessern die Erreichbarkeit mit dem Velo und stärken den umweltfreundlichen Alltagsverkehr.
Die Region Sarganserland-Werdenberg weist eine tiefe Arbeitslosenquote und eine vielfältige Wirtschaftsstruktur auf – von Industrie und Gesundheit bis Tourismus und Bildung.
Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt mit Liechtenstein und Österreich eröffnet zusätzliche Perspektiven und macht die Region besonders attraktiv für Fachkräfte.
Gut ausgebildete Personen sind laufend gefragt, insbesondere in technischen Berufen, im Gesundheits- und Bildungswesen. Die Region engagiert sich zudem aktiv für die Förderung junger Talente zum Beispiel durch die Fitna-Techniktage und das Bildungslabor Smartfeld.
Ehegatten und Kinder von EU-/EFTA-Staatsangehörigen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ziehen, haben – unabhängig von ihrer eigenen Staatsangehörigkeit – Recht auf Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Eine spezielle Arbeitsbewilligung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Erwerbstätigkeit im Zuge der Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde gemeldet und eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden. Dabei sind ein gültiges Ausweisdokument und ein Arbeitsvertrag oder eine Anstellungszusage vorzulegen.
Quellensteuerpflichtig sind Grenzgänger und ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, sofern sie keine Niederlassungsbewilligung C haben und nicht mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung C verheiratet sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geschuldete Steuer direkt vom Lohn abzuziehen und an die kantonale Steuerbehörde weiterzuleiten. Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Kanton und persönlicher Situation.
Besitzen Sie eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder ist Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer C-Bewilligung, so unterliegen Sie der ordentlichen Besteuerung und müssen Ihre Einkommens- und Vermögenswerte mit der offiziellen Steuererklärung deklarieren.
In der Region Werdenberg-Sarganserland steht Familien ein vielfältiges und gut ausgebautes Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung zur Verfügung. Dazu gehören Kindertagesstätten (Kitas) für die Betreuung von Kleinkindern ab dem Säuglingsalter bis zum Kindergartenalter, Schülerhorte und Mittagstische, die eine verlässliche Betreuung vor und nach der Schule sowie während der Mittagszeit sicherstellen, sowie Tagesfamilien, die eine flexible und familiäre Betreuungsform in einem privaten Umfeld bieten. Um die Qualität und Verfügbarkeit dieser Angebote zu fördern und weiterzuentwickeln, haben sich die verschiedenen Trägerschaften und Organisationen aus der Region zur Interessensgemeinschaft Kinderbetreuung Werdenberg-Sarganserland zusammengeschlossen. Die IG setzt sich aktiv für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.